10.12.2024
Alle untersuchten Proben (mit Ausnahme von Chlorothalonil) entsprachen den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.
Das seit den 70er-Jahren in der Landwirtschaft breit eingesetzte Pestizid Chlorothalonil ist seit dem 1. Januar 2020 verboten. Heute finden sich Abbauprodukte (Metaboliten) des Stoffes im Grundwasser, von wo sie ins Trinkwasser gelangen können. Seit Ende Januar 2020 gilt für sämtliche dieser Metaboliten ein Höchstwert im Trinkwasser von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Ein Metabolit mit der Bezeichnung R471811 überschreitet im Wassernetz der WVG Römerswil (wie auch bei der WWZ Hochdorf, sowie in weiten Teilen des Seetals) diesen Grenzwert.
Betroffen sind sowohl die Pumpwerke und die Quellen der WVG Römerswil, sowie die Wasserzufuhr von der WWZ Hochdorf. In den vergangegen Monaten konnten wir die Messwerte durch Zufuhr von qualitativ hochwertigen Wasser von der WVG Herlisberg bis in den Bereich der Grenzwerte senken.
Aktuell (04.11.2024) liegen die Messwerte wie folgt:
Chlorothalonil-Metabolit R417888: <0.025 µg/l
Chlorothalonil-Metabolit R471811: 0.11 µg/l
Wir arbeiten weiter an der endgültigen Lösung des Problems. Das Trinkwasser kann weiterhin bedenkenlos konsumiert werden. Der gesetzliche Höchstwert wurde vom Bund nicht auf toxikologischer Basis, sondern aufgrund des Vorsorgeprinzips festgelegt.
Hahnenwassertrinken ist im Seetal sicher.
Weitere Information sind auf den Websiten der WWZ und des SVGW (Wasserqualität) ersichtlich.